Hauptquelle · Campe (1807–1813)
Hofmarschallamt Das
Das Hofmarschallamt , des — es, Mz. die — ämter . 1) Das Amt, die Würde eines Hofmarschalles. 2) Das unter dem Vorsitze des Hofmarschalles an Höfen bestehende Gericht, welchem die Hofbedienten unterworfen sind. 3) Der Ort, wo sich dieses Gericht versammelt.