Hauptquelle · Pfälzisches Wb.
Hochzeit(s)bitter Pl.
Hochzeit(s)-bitter Pl. : 'zwei Männer (aus der Verwandtschaft der Brautleute), die zur Hochzeit einladen', Hochzet(s)bitteʳ [Zweibr, verbr. Gal (bis etwa 1914)]; vgl. Hochzeitslader . Den beiden wurde, nachdem sie den Hochzeitsbitterspruch vorgetragen hatten, in jedem Haus ein Band an den mitgeführten Hochzeitsbitterstecken gebunden und ein Imbiß mit Schnaps gereicht. Rhein. III 730 Z. 41; Bad. II 743 .