Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
hochgefällig
hochgefällig überwiegend Großschr; nur in jur Schriftsätzen der Frankf Zeit kanzleisprachl, in Verstärkung von ‘gefällig’ zum Ausdruck bes Ergebenheit, Devotion (gegenüber hochgestellten Amtsträgern) a geneigt, gewogen Hochdieselben [ Richter ] geruhen .. durch eine h-e Entscheidung .. die Kinder beyder .. Ehen endlich in Frieden auseinander zu sezen DjG 3 4,204,24 RAnw [2.5.74] adv: freundlicher-, geneigterweise; nur im Superl ‘h-st’ [ Gesuch um Zulassung zur Advokatur ] ergehet .. mein gehorsamst geziemendes, Bitten, dass Hochdieselben [ Vertreter des Schöffengerichts ] mich in den numerum d…