Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Hobelmaschinen
Hobelmaschinen (hierzu Tafel »Hobelmaschinen« mit Text), Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metall und Holz. Bei den Metallhobelmaschinen (Tafel, Fig. 1–6) hebt der Stahl in geraden Zügen von der Metalloberfläche Späne, gewöhnlich von 1–2 mm Dicke, streifenweise ab, indem sich entweder das Arbeitsstück unter dem Stahl her oder der Stahl über das Arbeitsstück hinweg bewegt. Bei den gewöhnlichen H. ( Tischhobelmaschinen ) bewegt sich das auf einem Schlitten ( Tisch ) befestigte Arbeitsstück unter dem darüber festgehaltenen Stahl hinweg, während der Stahl nach jedem Zug um eine Spanbreite seitw…