Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Herzfehler
Herzfehler ( Vitia cordis ), krankhafte Abweichungen vom normalen Bau des Herzens, kommen teils angeboren, teils erworben vor. Diejenigen angebornen H., bei denen das Kind nach der Geburt fortzuleben vermag, stellen sich gewöhnlich als abnorme Öffnungen zwischen beiden Vorhöfen (Offenbleiben des eirunden Loches) oder der beiden Herzkammern (mangelhafte Bildung der Kammerscheidewand), fettener als Verengerung und Verschluß eines normalen Ostiums, eines großen arteriellen Gefäßstammes etc. dar. Sämtliche angeborne H. haben das Gemeinsame, daß bei ihnen im Herzen eine Vermischung des arteriellen …