Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Heimarbeit F.
Heimarbeit, F., ›gewerbliche Arbeit die der Beschäftigte in seiner eigenen Woh- nung oder Betriebsstätte gegen Entgelt im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwi- schenmeistern leistet wobei er die Ver- wertung seiner Arbeitsergebnisse und damit den kaufmännischen Gewinn und das Risiko seinen Auftraggebern überläßt‹, 19. Jh.?, s. Heim, Arbeit, Heimarbeiter