Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
heften
heften
- ›etw. / jn. (besonders mit Nägeln) an einem Gegenstand befestigen, anbringen; etw. festbinden, zusammenbinden, zusammenfügen‹; speziell: ›Vieh auf der Weide anbinden‹; ›ein Schiff festmachen‹; daneben
- in der Terminologie des Weinbaus: ›Weinreben mit Strohbändern an Pfählen befestigen‹; Spezialisierung zu 1.
- in der Terminologie der Medizin: ›Wunden zusammennähen und verbinden (und dadurch heilen); durchtrennte Körperteile durch eine Naht wieder zusammenfügen‹; Spezialisierung zu 1.
- ›sich jm. / etw. zuwenden, sich jm. anschließen, jm. nachfolgen; etw. (besonders die Seele) mit jm. (z. B. Gott) / etw. verbinden‹; Ütr. zu 1.
- ›jn. rechtlich belangen, rechtlich gegen jn. vorgehen‹.
- ›jn. festnehmen, verhaften, arrestieren‹.
- ›etw. pfänden, mit Beschlag belegen‹.
- wohl: ›jn. zu etw. (rechtlich) verpflichten‹.
- ›etw. (z. B. Tuch) besticken, einfassen‹.
- ›an etw. haften, festkleben‹.