Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
beheften
beheften
- ›an / in etw. hangen, festhängen, kleben, haften, in / auf etw. festsitzen (von Sachen); an einer bestimmten Stelle steckenbleiben (von Personen)‹.
- ›an einer bestimmten Stelle verharren, ruhen, bleiben‹.
- ›(ein Tier) festbinden; (ein Schiff) festmachen; etw. in etw. einfügen; etw. mit Heftstichen annähen, etw. einnähen‹; mit verschobener Bezugsgröße: ›etw. mit etw. verzieren; (Farbe) annehmen‹; ütr.: ›
- ›jn. in Fesseln schlagen; jn. in Haft nehmen, inhaftieren, festnehmen; (eine) Stadt belagern, einzunehmen versuchen‹; als part. Adj. behaftet 1 ›gefesselt, eingeschränkt‹.
- ›jn. zu etw. (z. B. zu einer Leistung) verpflichten, mit etw. belasten, belangen; rechtsförmlich an etw. binden (von Personen); etw. (Güter) mit einer Auflage belasten, belegen; etw. beschlagnahmen‹.
- ›jn. überkommen, befallen, jn. in etw. verstricken, verwickeln, jn. umgarnen, umstricken, festhalten, ergreifen; sich angelegentlich, gefährlich intensiv mit jm. befassen, wie gebannt auf jn. gerichte
- ›etw. kräftigen, bestärken; etw. gründen, begründen‹.
- ›etw. an einen bestimmten Ort setzen, plazieren‹.