Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hausgesinde n.
hausgesinde , n. , mhd. hûsgesinde. 1 1) die zu einem hauswesen gehörende gesamte dienerschaft: das hauszgesind, dienstvolk, familia Maaler 214 d ; was zuo dem hauszgesind gehört oder dienet, familiaris et hoc familiare das.; all sein hauszgesind soll er einig untereinander behalten, und nicht gedulden, dasz sie neid und hasz gegen einander tragen. Sebiz feldb. 63 ; seugamme oder untreues hausgesinde. lustspiel. Gryphius 1698 1, 839 ; eur weip und kinder und das hausgesind. fastn. sp. 210, 32 ; so ein ganz fruotig hurtig wyb, die sich dermaszen stätigs tryb zuor arbeit, sampt irm hauszgesind. …