Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handthätig adj.
handthätig , adj. 1 1) mit der hand thätig, hilfe leistend: da auch iemand der aigenhörigen mit hauen oder fuhren dazu handthätig sein, den andern aigenhörigen dazu beistand und hülfe leisten .. würde. Münsterische hof-sprachsartikel bei Haltaus 813 . 2 2) gewaltsame that begehend: handtätig manu fortis, handtätig verfahren, via facti uti Stieler 2354 ; wie wol sie bewehrt zusammen tretten ( bei einer unterredung der feinde ) wirdt doch allda zu nichts handthätigs griffen, und mit frieden jedem wider zu den seinen zu kommen vergönnet. Kirchhof milit. disc. 204 ; so mohten der scholteisz und ei…