Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handgemein adj.
handgemein , adj. vereinte hände habend; selten von zwei durch handreichung vereinten liebenden: wehe dem jüngling, der mit einer dirne handgemein wird, wenn er nicht herzgemein mit ihr zu werden in den umständen ist. Hippel lebensl. 1, 211 ; gewöhnlich von streitenden und balgenden: in handgemeiner schlacht entscheide die bewegung. Simrock leseb. 47 ; und hier in der verbindung handgemein werden, cominus pugnare, manus conferre, pugnis inter se contendere, manus conserere Frisch 1, 410 c ; sie werden handgemein, die degen blitzen. Schiller 504 b ; auch von verliebten, unzüchtigen balgereien: …