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Handelsgewerbe

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Handelsgewerbe

Bd. 8, Sp. 728
Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, dem das Handelsgesetzbuch diese Eigenschaft beilegt. Dieses unterscheidet zwei Klassen, indem es 1) im § 1, Abs. 2, neun Arten von sogen. reinen Handelsgrundgeschäften (s. Handelsgeschäfte) aufzählt, deren gewerbsmäßiger Betrieb unmittelbar ohne irgend ein weiteres Erfordernis ein H. darstellt, und 2) im § 2 die sogen. bedingten oder formellen Handelsgrundgeschäfte anerkennt, deren gewerbsmäßiger Betrieb nur dann als H. gilt, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und die Firma des Unternehmers in das Handelsregister eingetragen ist. Die Inhaber derartiger Betriebe müssen ihre Firma ins Handelsregister eintragen lassen. Eine Ausnahme gilt nach § 3 des Handelsgesetzbuches jedoch für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der nicht als H. gilt, und zwar auch dann nicht, wenn damit ein kaufmännisch zu betreibendes Nebengewerbe verbunden ist, d. h. ein Gewerbe, das von einem Landwirt betrieben wird, im Verhältnis zu der Landwirtschaft nebensächlicher Natur ist und nur die Verwertung landwirtschaftlicher Nebenprodukte bezweckt. Der Land- und Forstwirt kann jedoch diesem Nebengewerbe die Eigenschaft eines Handelsgewerbes dadurch verschaffen, daß er sich in das Handelsregister eintragen läßt. Ein Zwang besteht dazu nicht, hat er sich aber einmal ein tragen lassen, so kann er sich nicht nach Belieben wieder löschen lassen, um seinem Nebengewerbe die Eigenschaft des Handelsgewerbes zu nehmen.
1526 Zeichen · 15 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    handelsgewerben.

    Grimm (DWB, 1854–1961) · +1 Parallelbeleg

    handelsgewerbe , n. gewerbe das seine waaren für den handel fertigt.

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Handelsgewerbe

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, dem das Handelsgesetzbuch diese Eigenschaft beilegt. Dieses unterscheidet zwei …

  3. Spezial
    Handelsgewerbe

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Han|dels|ge|wer|be n. (-s) comerz m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit handelsgewerbe

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Zerlegung von handelsgewerbe 2 Komponenten

handel+s+gewerbe

handelsgewerbe setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

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Zitieren als…
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Cotta, M. (2026). „handelsgewerbe". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 18. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/handelsgewerbe/meyers
MLA
Cotta, Marcel. „handelsgewerbe". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/handelsgewerbe/meyers. Abgerufen 18. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „handelsgewerbe". lautwandel.de. Zugegriffen 18. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/handelsgewerbe/meyers.
BibTeX
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  author       = {Cotta, Marcel},
  title        = {„handelsgewerbe"},
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