Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
handeln
handeln
- ›etw. mit den Händen berühren, betasten, anfassen, in bestimmter Weise bearbeiten‹, resultativ auch ›etw. durch Tätigkeit der Hände zustandekommen lassen‹; meist auf die Handhabung der Sakramente bezo
- ›agieren, handeln, verfahren, tätig sein‹.
- ›etw. vollziehen, ausführen, verrichten, tun; etw. (z. B. eine Tat) verüben; (eine Zeit) verbringen; etw. beschreiben‹.
- ›jn. (auch: ein Tier, eine Stadt) zum Gegenstand, Objekt von (meist negativ bewerteten) Maßnahmen machen, jn. in bestimmter Weise behandeln‹; euphemistisch (ohne adv. Bestimmung der Art und Weise): ›j
- ›mit etw. / jm. in bestimmter (in aller Regel negativ zu bewertender) Weise verfahren, umgehen‹; euphemistisch auch auf sexuelle Betätigung / Belästigung bezogen.
- ›mit jm. umgehen, geschäftlich o. ä. zu tun, zu handeln haben‹.
- ›mit jm. händeln, hadern, streiten; jn. beschimpfen; mit jm. kämpfen‹.
- ›Handel treiben‹.
- ›(in Texten) von etw. / jm. handeln; etw. / jn. behandeln‹; mit Subj. d. S. / P.
- ›etw. (unter bestimmten Aspekten o. ä.) behandeln, zum Gegenstand der Darstellung, Betrachtung machen‹; vereinzelt: ›jn. (z. B. als tot) behandeln‹.
- ›etw. (eine strittige Sache, deren Entscheidung offen ist) nach Anhörung der Beteiligten (verhoren) zum Zwecke einer Entscheidung (abscheiden 10, beschliessen 7) behandeln, erörtern, mit jm., über etw