Hauptquelle · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
handeln,
1. ›etw. mit den Händen berühren, betasten, anfassen, in bestimmter Weise bearbeiten‹, resultativ auch ›etw. durch Tätigkeit der Hände zustandekommen lassen‹; meist auf die Handhabung der Sakramente bezo; 2. ›agieren, handeln, verfahren, tätig sein‹.; 3. ›etw. vollziehen, ausführen, verrichten, tun; etw. (z. B. eine Tat) verüben; (eine Zeit) verbringen; etw. beschreiben‹.; 4. ›jn. (auch: ein Tier, eine Stadt) zum Gegenstand, Objekt von (meist negativ bewerteten) Maßnahmen machen, jn. in bestimmter Weise behandeln‹; euphemistisch (ohne adv. Bestimmung der Art und Weise): ›j; 5. ›mit etw. / jm. …