Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
halten
halten
- ›etw. / jn. konkret halten; etw. konkret in einer bestimmten Lage halten; etw. festhalten‹; ütr.: ›jn. psychisch halten, fesseln, im Bann halten‹; ›(den Ton) halten‹.
- ›(Grubenwasser) gewältigen, auf einem den Bergbau ermöglichenden Niveau halten‹.
- ›etw. (unterschiedliche konkrete und abstrakte Bezugsgrößen) aufbewahren, behalten; etw. zurück(be)halten, festhalten‹.
- ›etw. (auch: sich) in seiner Art, Form, Substanz bewahren; jn. in seiner Existenz, Funktion erhalten, halten, bewahren, beschützen, behüten‹.
- ›sich wo (räumlich oder räumlich gedacht) aufhalten, wo sein, bleiben; wo anhalten, liegen bleiben; sich um jn. herum bewegen; anhalten, den Erzählfaden unterbrechen‹.
- ›jm. auflauern, um ihn militärisch anzugreifen, zu berauben o. ä.‹.
- ›etw. räumlich fassen‹ (schwach belegt); meist ütr., dann: ›etw. fassen, umfassen, beinhalten, enthalten‹.
- ›sich etw. merken, im Kopf, Gedächtnis behalten, bewahren‹.
- ›halten, fortdauern, bestehen bleiben, Bestand haben (von Sachen)‹; trans.: ›etw. fortdauern lassen; jn. bei etw. belassen‹; offen zu 10.
- ›aktiv in / auf etw. beharren, verharren; auf etw. bestehen; an etw. festhalten (von Personen gesagt)‹; auch: ›etw. aushalten, über sich ergehen lassen‹; mit räumlicher Komponente (auch anschließbar a
- ›etw. (in der Zeit Ablaufendes, als zeitlich dimensioniert Gedachtes) vollziehen, halten, pflegen, führen‹; mit Subj. d. S.: ›sich zutragen, ereignen‹.
- ›etw., das weitgehend ritualisiert ist, nach den Regeln des Rituals abhalten, halten, veranstalten‹; je nach Bezugsgröße: ›etw. feiern‹; ›führen‹; ›vollziehen‹; mit diesen Varianten offen zu 11.
- ›sich so verhalten, so handeln, daß die im präd. Attr., im Akk.Obj. oder in einem präp. Satzglied ausgedrückte Eigenschaft zustande kommt, aufrechterhalten wird, bestehen bleibt‹.
- ›etw. / jn. leiten, lenken, führen, regieren‹; auch: ›etw. innehaben und damit verwalten‹.
- ›jn. in bestimmter Weise behandeln‹.
- ›jn. religiös verehren, anbeten‹.
- ›jn. zu etw. anhalten, mit Nachdruck zu etw. auffordern; nachdrücklich auf etw. drängen, hinwirken‹.
- ›jm. Aufenthalt, Unterhalt, Unterschlupf gewähren, jn. aufnehmen und beherbergen‹, bezogen auf die ganze Bandbreite des Versteckens Verfolgter, der gastlichen Aufnahme von Personen und ihrer beruflich
- ›sich in bestimmter Weise zu / hinsichtlich / gegenüber e. S. oder P. verhalten‹.
- ›sich nach etw. / jm. richten, an etw. / jn. halten, etw. / jn. zur Richtschnur nehmen, an etw. / jm. festhalten‹.
- ›sich zurückhalten, beherrschen‹.
- ›über etw. / jn. wachen, streng auf etw. achten, etw. streng beobachten, jn. sorgsam im Auge haben, jeweils zu dem Zweck, es / ihn zu beschützen‹; auch: ›es dahin bringen, daß [...]‹.
- ›es mit jm. / (seltener:) etw. halten; sich auf js. Seite schlagen; jn. unterstützen‹; hier anschließbar: ›sich an etw. schadlos halten‹.
- ›sich in e. S., gegen jn. behaupten, standhalten; etw. verteidigen, behaupten‹.
- ›etw. handhaben, gebrauchen, nutzen, etw. in bestimmter Weise handhaben, behandeln, tun; es mit etw. / jm. halten wie [...], mit etw. / jm. verfahren, wie [...]‹, mit letzerer Nuance offen zu 15.
- ›Vieh auftreiben, grasen lassen; (Haustiere o. ä.) halten, (Falken) unterhalten‹.
- ›etw. (z. B. ein Haus) in einem bestimmten Unterhaltszustand halten‹.
- ›etw., das durch göttliche Ordnung, soziale Regeln, persönliche Absprachen festgelegt und damit verbindlich ist, einhalten, befolgen, halten‹.
- ›etw. in bestimmter Weise, als etw. einschätzen, für etw. halten, als etw. betrachten; etw. meinen, denken, glauben, einer Ansicht sein‹.
- ›jn. für jn. (z. B. für einen König) halten, jn. als jn. ansehen, betrachten, anerkennen; jn. für etw. halten, jm. eine bestimmte Qualität zuschreiben‹.
- ›als Bezugsgröße in Relation zu einer anderen Bezugsgröße stehen, relationiert sein, in einer Vergleichsbeziehung stehen; es verhält sich mit jm. / etw. in bestimmter Weise; so sein wie (z. B. vorher
- ›etw. erhalten, einen Preis gewinnen; etw. einziehen, einnehmen‹; als resultativ auffaßbar: ›etw. inne haben‹; konvers: ›jm. etw. einbehalten‹.