Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
halsgerichtsordnung f.
halsgerichtsordnung , f. ordnung eines halsgerichts; insgemein wird damit das gesetz Carls V. über die handhabung des peinlichen gerichts von 1530 und 1532 bezeichnet, das sich zwar im text selbst nur peinlich gerichtsordnung nennt, von dem aber der titel halsgerichtsordnung sonst officiell ist: der halsz- und peinlichen gerichtsordnung halben. abschied des reichstags zu Augsburg 1530 § 97; nachdem auch die halsz- oder peinlich gerichtsordnung auf jüngst gehaltenem reichstage zu Augsburg für die hand genommen. absch. des reichst. zu Regensburg 1532, iii; dasz gedachte halszgerichtsordnung in t…