Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gutachter m.
gutachter , m. , jemand, der ein gutachten abgibt; anscheinend im 17. jh. unmittelbar aus gutachten, n., gebildet, da das vb. gutachten nur singulär auftritt; im sinne ' beurteiler ': dann gewisz, dasz kein mensch, so, wie dieser guttachter will, es gemachet Gueintz bei G. Krause ertzschrein 253 ; modern namentlich für ' sachverständige ', die beruflich oder gelegentlich ein gutachten ( vgl. dort 3 c) abgeben: dasz zwei gutachter bei der nemlichen probe zu ganz entgegengesetzten ergebnissen gelangt waren handwb. d. staatswiss. 5, 954.