Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gütergemeinschaft f.
gütergemeinschaft , f. , gemeinschaftliches und gleiches eigentumsrecht an besitztümern; noch bei Adelung fehlend. 1 ) allgemein: von seinen jüngern und der ersten gütergemeinschaft Herder 10, 276 S.; es gibt keine familie, daher auch kein privateigentum, sondern gütergemeinschaft Schopenhauer w. 2, 738 Gr.; und dasz er ( Plato ) ... das geständnis macht, gütergemeinschaft sei nur bei göttern und göttersöhnen möglich W. Weigand d. rote flut (1935) 185 ; auf den gemeinsamen besitz geistiger werte übertragen: da wir geistige gütergemeinschaft mit allen völkern haben A. v. Arnim trösteinsamk. 28 …