Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Grundschuld F.
Grundschuld, F. ›Belastung eines Grund- stückes in der Weise daß an denjenigen zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist‹, ›hypotheka- rische Schuld‹ Campe 1807, s. Grund, Schuld, vgl. Gerber 1895