Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
grundherrlich adj.
-herrlich , adj. , im 18. jh. von grundherr abgeleitet, ' dem grundherrn ( s. o. 1) gehörig oder ihn betreffend ': die absicht ... ist, ... die landesherrlichen ( revenuen ) von den grundherrlichen abzusondern allg. dtsche bibl., anh. zu 25-36, 2246; eine landesherrliche verwaltung ..., welche die bauern von der last der grundherrlichen hörigkeit befreite Sybel begründg. d. dtsch. reiches 1, 16 ; ( er ) war commissar der regulierung bäuerlicher und grundherrlicher verhältnisse geworden Gutzkow zaub. v. Rom 1, 118 ; die befreiung des bodens von den grundherrlichen lasten Treitschke hist. u. pol…