Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Goldene Bulle
Goldene Bulle , lat. Aurea Bulla , Urkunde, deren herabhängendes Siegel von Gold war u. sich hinsichtlich der Größe nach dem Range des Empfängers richtete. Gewöhnlich versteht man unter der g. B. das von Kaiser Karl IV. 1356 erlassene Reichsgrundgesetz, wodurch die Kaiserwahl geordnet, die Kurfürsten so ziemlich als Souveräne anerkannt und dem Fehderecht Fesseln angelegt wurden. Die 30 Kapitel der bis 1806 geltenden g. B. (das bekannteste Original derselben liegt zu Frankfurt a. M.) befaßten sich ausführlich mit den Ceremonien, Diensten und Kurtagen der Erzwürdenträger; die 7 Kurfürsten erhiel…