Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gleichteilig adj.
gleichteilig , adj. 1) ' zu gleichen teilen gehend ', vom besitz, vermögen, erbe u. ä.: were es sach, das ein appel oben af vom hemel viele, so solle derselbe iren f. g. ( zwei grundherren ) glichdeilich sin (1539) d. weistümer d. Rheinprov. 2, 1, 104 Aubin; viele der groszen gutsbesitzer sind zwar verschuldet, die wenigsten durch verschwendung, sondern fast alle nur durch die gerügte, für jede aristocratie so sinnlose, gleichtheilige vererbung ihres gutsvermögens fürst Pückler tutti frutti (1834) 5, 90. 2 ) von gleicher beteiligung an einer handlung: wenn ich mit zweien oder dreien meines gle…