Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gleichstehend part. adj.
gleichstehend , part. adj. 1) ' gleichrangig, ebenbürtig ', wie gleichstehen 3 a: er ( Brandes ) ward in den 70er und 80er jahren mit Goldoni für gleichstehend erklärt Gervinus gesch. d. dtsch. dicht. (1853) 5, 482 ; meines erachtens hätte se. majestät in Ems jede geschäftliche zumuthung des ihm nicht gleichstehenden französischen unterhändlers ablehnen müssen Bismarck ged. u. erinner. 2, 107 volksausg.; nur bis zum ministerresidenten und mit diesem gleichstehenden beamten v . Alten hdb. f. heer u. flotte (1909) 2, 230 . mit der vorstellung ' gleichartig ' gekreuzt: so ist doch das schauspiel …