Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewitterschaden m.
gewitterschaden , m. : ein gebäude und seine theile sind noch nicht gänzlich vor allem gewitter-schaden gesichert, wenn sie gleich nicht unmittelbar von dem wetterschlage getroffen werden J. N. Tetens sicherung seiner person bei einem gewitter 15 ; das gleiche s. 34; vgl. auch gewitterschaden Adelung 2 (1775) , 668; Campe 2, 368 b ; es haben sich in diesem monathe viel gewitterschäden ereignet Adelung a. a. o. gewitterschaden, le dommage causé par une tempête Schwan 1, 748 b ; damage caused by a thunderstorm Hilpert 2, 1, 466 a ; böse wird ein gewitter genannt, wenn donner und blitz sehr hefti…