Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewinnhaftig adj.
gewinnhaftig , gewinnshaftig , adj. , ableitung vom vorigen, nur auf sächliche subjecte bezogen. 1 1) in engerer beziehung auf bergwerke mit der bedeutung gwinnbringend (tragend): auch wo obgedachte bergwerge gewinhaftig befunden und ... uns davon gegeben wurde. schlesische urkunde v. 1528, s. cod. dipl. Siles. 20, 238; wenn ir keine zech ader grube gewinnhaftig wurde. (1529) 21, 8; do denn ganghaftig tröstlich und gewinnhaftig ertzt befunden. (1536) 21, 41 ( s. auch unter gewinnmessig); wann dermassen erbaute bergwerk gewinnhaftig werden. (1338) 21, 64. 2 2) auf erweiterung des gebrauches wei…