Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewidern verb.
gewidern , verb. , verstärktes widern ( s. d. ), vgl. wideren mhd. wb. 3, 623 b ; Lexer 3, 833 . wie beim einfachen verbum sind auch beim compositum zwei bedeutungsrichtungen zu unterscheiden, je nachdem es an wider = adversus oder an wider = rursus ( neuhochd. wieder) anknüpft. 1 1) zu wider ( adversus ) fallen die ersten belege für das compositum so früh, wie die für das grundverbum, in die althochdeutsche periode ( Graff 1, 639 ). sie sind freilich nur spärlich und nehmen auch in der mittelhochdeutschen zeit ( mhd. wb. 3, 623 b ) nur wenig raum ein, sie reichen aber verhältnismäszig weit in…