gewest ,
participiales adjectiv, nebenform zu gewesen II (
s. d.)
nach analogie der sogenannten schwachen flexion gebildet. 11)
zur stellung des particips in der tempusumschreibung vgl. die ausführliche darstellung in teil 10
sp. 248—250
und dazu (
im besonderen für die heutige stellung in den mundarten)
den deutschen sprachatlas unter gewesen:
während die starke form dem nördlichen teil Oberdeutschlands und ebenso den sächsischen mundarten angehört, ist die schwache form (gewest)
in den fränkischen mundarten, in Thüringen und nordöstlich im colonisationsgebiet durchgeführt. der schriftgebrauch zeigt längeres schwanken, gewest
dringt in oberdeutsche denkmäler vor und wird später auf seinem eigenen boden wieder verdrängt; mehrere stilisten gebrauchen beide formen, so namentlich H. Sachs
u. Luther.
zu den neuhochdeutschen belegen für den schriftgebrauch von gewest
lassen sich hier noch einige bemerkenswerthe nachzügler vom ende des 16.
jahrh. bis ins 18.
jahrh. nachtragen, sie ergeben aber keine anhaltspunkte für die vermuthung, dasz die form an bestimmte feste verbindungen geknüpft sei; es scheint für die belege nur das zu gelten, dasz sie einerseits eine gewisse nachgiebigkeit gegen die mundart verrathen, während andererseits die form gewest
manchmal den bedürfnissen von reim und versmaasz entgegenkommt: es ist d' Witzel allweg ein ehrgeitziger, ... unverschämpter mensch gewest, dem es nie umbs hertz und ernst gewesen, das ... Erasmus Alberus
widder Jörg Witzeln (1539) F 8
a;
die gleiche form auch L 8
b u. a.; im jar 1558 zu zeiten Pauli 4. ist zu Bolonien einer gewest, der offentlich in der schul auf der fasten abend den ehestand gescholten, und die sodomei gelobt hat. Fischart
bienenkorb (1586) 231
a randglosse; dan alda (
in Trient) sind die binen apoteker mehr den ein jar oder zwei versamlet gewest, des honigrahts also vil zumachen, das es allen den binen in Europa genug sein kan, und wird guts kauffs gegebēn grose lugēn umb klein gelt. 241
b; das gesetz ist unser zuchtmeister gewest auf Christum.
ein gesprech v. d. gemeinen Schwabacher kasten ... bei Schade
sat. u. pasqu. 3, 198; ist den sant Peter ein teufel gewest?
ebenda 204; damit alle sach bei gueter ordnung und alten herkomen wie esʒ vor jahren gewöst ist noch bleiben möge.
marktordnung von Pöllau (1547)
s. österr. weisth. 6, 135: wie von alters hero gewöst. (
rainbrief v. Pöllau 1579) 142; und glückseelig gewest zu sein ist ietzund meine gröste pein. Weckherlin (14.
ode, klage der Charitas) 249
Fischer u. a.; bistu zur see gewest, wann sie kein wind beweget, wenn durch die stille lufft die fluth sich nAehrlich reget? Rachel (
das poet. frauenzimmer 189)
sat. ged. 21
Drescher; ebenso 84. 104; was ich hab' euch gesagt, das wird gewis nicht fehlen, dasz die die grausamst' ist, von allen denenen seelen, so jemals, auff der welt, sein bösz' und falsch gewest, die erst erfunden hat, ein solchs abscheulich beest. (
die feuerwaffe.) Dietr. v.
d. Werder
übers. von Ariosts rasend. Roland (11, 27) 3, 8; das weibsvolk hier ganz störrisch ist, weil's tag und nacht französisch liest; das mannsvolk, in Paris gewest, nur das theatrum hält fürs best' wo alles züchtiglich geschicht und alles in sentenzen spricht. Gotter
an Göthe. s. Göthes werke 56, 68; (
Crugantino:) bös über dich? bildt dir's nit ein! Basko ist kein kerl das nachzutragen. er hätt' dir ins gesicht geschmissen, und ein schrämmchen über die nase gehauen, und da wär's gut gewest. Göthe (
Claudine von Villa Bella) 57, 168. 22)
auch zum attributiven gebrauche sind a. a. o. (
teil 10, 250)
einige belege beigebracht, sie zeigen sowol die conventionelle verwendung neben titeln als einmal auch die unmittelbare anknüpfung an die tempusumschreibung. zur ergänzung folgen hier einige nachträge. 2@aa)
die tempusumschreibung in der function des attributs: die damals zu Stuttgarten geweste beide doctores.
F. Bidembach
zehen theil. bedencken 1611 (
Francf. a. M.)
vorrede; man siehet auch ausz dieser vor anderthalbhundert jahren im obern Elsasz geweszten mund-art, wie die sprachen von jahren zu jahren, als die kleidungen und mntzen, der wechselung underworffen. Moscherosch
vorr. zu Jacob Wimpfelings Tütschland (1648) 3
a; ein gantz guldenes hertz, so ihr durchl ... in gewester gröster todsgefahr ... verlobet. Fr. Caccia
lebensthat ... des heil. Antonii v. Padua (2) 174; dasz drei reverendo dieb und zugleich heimlich geweste wiltprädschützen, ... mit dem strang ... hingerichtet worden. Abele
künstl. unordnung (1, 1) 1, B 6
b;
ähnlich (1, 3) 1, 28;
dazu vgl. Salzburger taidinge 240, 19 (
österr. weisth. 1). 2@bb)
der erstarrte gebrauch. 2@b@aα)
neben berufstiteln: diejenigen gewerken so unsern vorfahren oder gewesten vizdomben belehente wälder haben.
Bamberger waldordnung, vgl. oben sp. 5646; als Leonhart Tafner verwalter gewesen, ist der burger allhie zu Afflenz pluembsuech und holz gerechtigkait ... besichtiget und den durch Geörgen Lachner, gewesten marktrichter, volgenter maszen beschriben worden.
protokoll v. Aflenz (1564)
s. österr. weisth. 6, 86;
ebenso gewesten altmeister (1577) 6, 15; gewesten canzlei verwalter (1716) 6, 99; des gewesten hofcammer präsidentens, grafen von Sinzendorffs gold-fabrica zu Neuburg am Jhn. Joh. Joach. Becher
närrische weish. und weise narrh. 124
überschrift; dazu vgl. gewestin pflegers
tirol. weisth. 4, 593; Joh. Val. Andreae, gewester Würtemb. praelat Spener
pietismus 31. 2@b@bβ)
in der anlehnung an verwandschaftsbezeichnungen ist hier einmal die bei gewesen (
sp. 5692)
vermiszte engere beziehung auf den träger des appellativs belegt, gewest
bezeichnet eine verstorbene person: und zur ewigen gedechtnusz unserer vorfahren, brüeder und nachkumbenden, wie auch der fürtreffentlichen Elisabetha, unserer gewesten gemählin seeligen angedenkens.
banntaiding zu Spital (16.
jahrh.),
s. österr. weisth. 6, 53. 33)
nicht in diesen zusammenhang fällt das subst. geweste
vgl.gheweste,
plaga mundi, regio, ora, tractus. Kilian 146
b;
es ist im friesischen und niederländischen belegt (in disse gewesten,
in dieser gegend ten Doornkaat Koolman 1, 624
b)
und wird von J. L. Terwen (
etymol. handwb. i. neder-duitsche taal 954)
zu vatten, vast, vesten
gestellt.