Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gewere
gewere
- ›Gewähr, Sicherheit, die j. bei Rechtshandlungen gegenüber einem anderen verbürgt‹
- ›Klagegewähre, Garantie, Sicherstellung des Beklagten gegen Klageänderung oder Erhebung der Klage von anderer Seite, wozu der Kläger auf Verlangen des Gegners vom Gericht zu verpflichten ist‹; Spezial
- ›Sicherheit (in Glaubens-, Lebensfragen)‹.
- ›Menge von etw. (z. B. Wein), die jm. gewährt wird‹
Etymologie: zu mhd.