gewerbschaft,
f. ,
ältere bildung, im gegensatz zu gewerbsamkeit
den begriff commercium
ausprägend; sie tritt im 18.
jahrhundert zurück, vgl.: gewerbschaft ... besser gewerb. Braun
deutsch-orthogr. gramm. wb. (1793) 122
a;
ähnlich Heynatz 2, 55.
wie bei handelschaft
dient auch die erweiterung von gewerbe
zunächst der betonung des nomen actionis, allmählich schwächt sich das gefühl für diese function wieder ab, das wort nähert sich durch sachbedeutung und personification dem collectivbegriff. 11)
die betonung des nomen actionis. 1@aa)
die wörterbücher halten sich durchgängig an diese funktion: mercatus ... mercatio, et mercatura, gewerbschafft, handthierung mit kauffen unnd verkauffen. Dasypodius V 5
a (Mercurius ... der gott der rede und gewerbschafft
ebenda);
genau so Serranus P 5
a;
commercium ... ein gewerbe, gewerbschaft. Faber 44
a;
mercatio ... kauff, das kramen = gewerbschafft. Dentzler 450; gewerb, gewerbschafft, handelschaft,
commercium, negotiatio, mercatura. Bayer 291
a; gewerbschaft ...
negotiatio ... gewerb. Hederich 1, 1422. 1@bb)
litterarische belege. 1@b@aα) in der masz brauchen sie ein elen, die einer halben handt zu kurtz ist, oder messen ein masz wein für anderhalbe, oder geben ein halb malter korn für ein gantzes, und stelen die müller nachmals auch jhren theil darvon, unnd das ichs mit einem wort beschliesz, so wirt kein gewerbschafft so gering gefunden, darin man nicht beschisz und finantzerei treib. Geiler
zum narrenschiff (102),
übersetzt bei Höniger 366
b; und ist dise statt (
Nürnberg) von grosser gewerbschafft, wie dann grosse anzal maister in allerlai handwerckhen und künsten alda gfunden werden, daher es ain vermügliche burgerschafft hat. Ernstinger
raisbuch (44.
reise)
Walther 264; die Indianer lebeten damaln gar glückseelig, ... hatten keine gewerbschafft und handthierungen, hatten keine künsten. Spelta
lust. narrheit übers. v. Messerschmid 219; viertens solle allenthalben in allen gewerbschaften und handtierungen gute gerechte ellen, wag, gewicht und meszerei beobachtet ... werden.
weisth. von Hörtenberg, s. österr. weisth. 3, 1; das zehende lied eines handwerckers, kaufmanns, und anderer, die sich ihrer gewerbschafft und hände arbeit müssen ernehren. Joh. Rist
neue himml. lieder 3, 10 (
überschrift); weil nun dergleichen beschwerden sich von tag zu tag erheben und häuffig mehren, ist zu besorgen, das mit der zeit durch unbillige steigerungen und andere solenniteten der admodiatorum der preisz dermassen gehöcht werde, dasz letzlichen der handel und gewerbschafft, den die welt mit uns bisz dahero gepflogen, gar in einen abgang gerathen möchte. Philander von Sittewald (1, 1) 1, 26. 1@b@bβ) wir sagen, dasz der lust nun zu handthieren, und gewerbschafften zutreiben, je und allwegen, die bekümmernüssen, trübsalen, gefahren, und erschröckliche widerwertigkeiten, in wind zuschlagen, und fur nicht zuachtengemacht hat. Spelta-Messerschmid 209;
vgl. auch ge, werbschafft treiben,
negotiationem, mercaturam facere, exercere. W. Schönsleder
prompt. germ. lat. (1647) V 5
a; wann aber nunmehr bei so erfrewlichem lieben durchgehenden allgemeinen statt- und landfrieden, da alle gewerb- und kummerschaften (
zu commerce?) wieder getrieben ... so soll ...
urk. des hosenstricker handwerks (1651)
bei Schmoller 290. 22)
abstreifung der function des nomen actionis, annäherung an den collectivbegriff. 2@aa)
sachbedeutung: aber gleichwie diese zucker-mühlen für andern gewerbschafften einen grossen gewinst eintragen, also musz man auch grossen kosten daran wenden. Erasmus Francisci
ost- und west-indischer ... garten 1, 268
b; die gute policei in dem handwerkswesen und öffentlichen gewerbschaften macht einen wesentlichen theil des wohlstandes eines landes aus.
würzburgische verordn. f. d. handwerker (1787). Ortloff 393. 2@bb)
personificierung, vgl. gewerkschaft: die beamten und zünfte auf dem lande ... haben daher über das ansuchen eines handwerksgesellen um das meisterrecht (das nemliche ist auch von andern gewerbschaften zu beobachten) jedesmal an unsere fürstliche regierung zu berichten.
würzburgische verordnung v. 1787
bei Ortloff 395; wie sehr sich diese gewerbschaft (
der weber) verbreitet. Grube
geogr. charakterbilder 3, 131.