Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewerbebefugnis f.
gewerbe- , gewerbsbefugnis , f. , im österreich. sprachgebrauch n. wie die vorhergehenden auf den engeren begriff zielend, prägt dieses compositum neben dem privatrechtlichen moment des privilegiums auch noch ein öffentlich rechtliches in der verantwortung aus, die dem technischen betriebe in bezug auf die gefährdung der öffentlichen sicherheit zur last fällt. vgl.: auf die zubereitung des scheidewassers ... soll ferner weder ein neues befugniss noch die übertragung eines alten in dem gewerbebezirke Wiens bewilliget werden. Barth-Barthenheim österr. gewerbs- und handelsgesetzkunde 1, 289 ; die…