Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewehrverschlag m.
gewehrverschlag , m. : deswegen ist nothwendig, die weit zu transportirende gewehre mit aller sorgfalt, und dergestalt in ordentliche gewehrverschläge ohne stroh zu packen, dasz jedes seine feste lage erhalte, und sie durch angebrachte querleisten verhindert werden einander zu berühren und sich zu reiben. freiherr v . Unterberger wesentl. kenntnisse d. infanterie ... gewehre ... ( Wien 1807) 78.