Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewaltthäter m. nomen agentis
gewaltthäter , m. nomen agentis , ist mit zwei bedeutungen von gewalt belegt. 1 1) gewalt = potestas, vollmacht: gewalthäter oder gesandter. Schottel 338 a , vgl. gewaltführer sp. 5102. 2 2) in der anlehnung an violentia führt das compositum in den anfang des 17. jahrh. zurück: Paulus bekennet, dasz er gewesen sei ein gewaltthäter. 1 Tim. 1, 13 . Piscator anhang des Herbornischen bibl. wercks (1610) 510 b . auch in wörterbüchern wird es gelegentlich angeführt (gewaltthäter, geweldiger, geweldenaer, dwingeland. s. tyrann. Kramer [ Nürnberg 1719] 2, 96 c ), allgemeiner aber wird es im ersten dri…