Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewalthabend participiales adj.
gewalthabend , participiales adj. , s. gewalt haben sp. 5074 ff., vgl. gewalthaber ; gewalthabender richter, giudice competente, juge compétent. Rädlein 381 a ; gewalt-habende richter dieses orts (der), the competent ordinary justice of this place. teutsch-engl. wb. (1716) 768; gewalthabend, potestatem, imperium habens. Bayer 290 ; es sei nun, dasz die vernunft in dem menschen noch gar nicht gesprochen habe, und das physische noch mit blinder nothwendigkeit über ihn herrsche; oder dasz sich die vernunft noch nicht genug von den sinnen gereinigt habe, und das moralische dem physischen noch dien…