Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Getrenntleben N.
Getrenntleben, N. ›Zustand zwischen Ehegatten bei dem zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht (Nichtbe- stehen einer häuslichen Gemeinschaft) und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will weil er die eheliche Lebensgemein- schaft ablehnt (Trennungsabsicht)‹, 20. Jh.?, s. getrennt, leben