Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gesetzlosigkeit f.
gesetzlosigkeit , f. , subst. zum vorigen. 1 1) das freisein von gesetzen: also ist die unvermeidliche folge der erklärten gesetzlosigkeit im denken, einer befreiung von den einschränkungen durch die vernunft, diese: dasz freiheit zu denken zuletzt dadurch eingebüszt wird. Kant 1, 134 ; der verstand wird durch gesetzmäszigkeit befriedigt, indem der phantasie durch gesetzlosigkeit geschmeichelt wird. Schiller X , 394, 13. 2 2) zustand ohne gesetze, verachtung der gesetze, zuchtlosigkeit: meistens gelangen die menschen nur durch die folgen der unordnung zu einführung der ordnung, und gesetzlosig…