Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtsweibel m.
gerichtsweibel , m. gerichtsdiener, frohnbote, vgl. gerichtsbote , -diener, -frohn, -knecht: gerichtsweibel, praecones curiales Maaler 170 c ; der oberst gerichtsweibel, accensus curiae Dasyp. Mm 2 c ; wir wellen, dasz welcher etwas an den andern zu sprechen und gelangen hat, er .. seinem widersprecher durch den geschwornen gerichtswaibel für das gericht verkünde. Mone ztschr. 18, 229 ( von 1546); ich war feldweibel in einem unserer bürgerregimenter in Wien, in diesem augenblick aber hätte ich lieber gerichtsweibel im monde sein mögen. Zschokke ausg. nov. (1843) 8, 370 ; in der nebenform geric…