Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtsstuhl m.
gerichtsstuhl , m. 1 1) stuhl, öfter aus stein gemauert, mehr oder minder geschmückt, auf welchem der richter als vorsitzender des gerichts sitzt, s. rechtsalterth. 2 763: gerichtstuol, tribunal Heyden nomenclatura rer. (1548) A 5 b ; dies gerichte möge der graf bekleiden und spannen, und sein pferd binden an den schwerdtpfahl vor dem gerichtsstuhle. Möser phant. 2, 347 ( aus einer urk. von 1452); da er ( Pilatus ) auff dem gerichtstuel sasz, schickte zu ihm sein weib. Matth. 27, 19 var.; darnach hat Florus die fürnembsten jüden für diesen gerichtsstul lassen führen. Reiszner Jerusalem 1, 31 b…