Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Gentilgesellschaft f.
Gentilgesellschaft f.
Gentilgesellschaft f. ‘auf den Sippenverband gegründete soziale Organisationsform in der Urgesellschaft’. Das durch Engels („Der Ursprung der Familie“, 1884) zusammen mit gleichartigen Bildungen wie Gentilordnung f., Gentilorganisation f. als Terminus der marxistischen Geschichtswissenschaft eingeführte Kompositum enthält als erstes Glied lat. gentīlis ‘zum Geschlecht, Sippenverband gehörig’. Dieses Adjektiv ist abgeleitet von lat. gēns (Genitiv gentis), Substantivbildung zu lat. gignere (genitum) ‘(er)zeugen, gebären’ (verwandt mit Genus und Kind, s. d.), der Bezeichnung für das auf gemeinsame Abstammung zurückgeführte Geschlecht, den Sippenverband, der in der Antike bei Römern und Griechen als soziale und kultische Gemeinschaft noch in Resten erhalten ist und in dem Engels (die Untersuchungen des amerikanischen Völkerkundlers Morgan weiterführend) die für die Urgesellschaft allgemein geltende Form des Zusammenlebens zu erkennen meint.