Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gemachzaun m.
gemachzaun , m. österr., bair., zaun um felder und weideplätze, dessen errichtung und unterhaltung jedoch nicht geboten ist. österr. weisth. 1, 381 a , auch gemachfrid das.; der gemachzaun, wo derselbe zehn jahr ohne ansprach gestanden, haiszt ehezaun und soll nicht mehr abgebrochen werden. Schmeller 4, 266 (2, 1129) , vgl. österr. weisth. 1, 364 a , d. h. ein zaun mit dem sich nachbarn auf eigne faust habe und herde schützen, während der ehezaun, bannzaun, ehefride u. s. w. unter dem gebot der gemeinde steht; das erscheint als ein dort im hochgebirg erhaltner nachklang uralter verhältnisse, n…