Hauptquelle · Goethe-Wörterbuch
Gelderbzins
Gelderbzins Getrennt- od Bindestrichschr auf einem Grundstück ruhende Abgabe für dessen erbl Nutzungsrecht daß wir die Grundstücke mit keinen neuen, sondern nur mit denen in alten Erbzinsbüchern befindlichen Geld Erbzinsen beleget A1,355,27 Votum 20.2.[85] A1,359,14 ebd uö Cornelia Winkelmann C. W.