Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gehellig adj.
gehellig , adj. zu gehell, gehellen. 1 1) zu gehellen, zustimmen, beistimmen, im 15. jh.: Johansen und Albrechten, den burggraven zu Nremberg, die in ( den aufständischen ) in solchem irem furnemen auch gehellig und anweislich waren. Nürnb. chron. 3, 276, 16, d. h. mit rat und that behülflich, wie es vorher heiszt z. 11 von der fleischerinnung, die solchem pövelvolk wider den rate nit anhengen noch gehellen wolten ( vgl. unter gehellen 3, c ); bis gehellig deim widerwertigen schier, die weil du mit im bist im weg. Nürnb. bibel 1483 472 a , Matth. 5, 25 , vulg. esto consentiens; s. auch Schm. …