Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gegenschreiber m.
gegenschreiber , m. schreiber, der das gegenbuch, die gegenrechnung u. ähnl. zu führen hat, zur überwachung des einnehmers u. ähnl. diesem an die seite gesetzt; lat. contrascriptor schon im alterthum, wie gr. ἀντιγραφεύς . 1 1) nhd.: a. 1456 (16. dec. ) hat ein rate Burkart Zinken das sigelampt auf dem weinstadel ( der städtischen weinniederlage ) verlihen ... so ist P. Bechrer genomen zu ainem gegenschreiber .. die haben bede gesworen. Augsb. chr. 2, 335, aus den Augsburger ratsbüchern, vgl. unter gegenbuch; unter den empörern in Wien i. j. 1462 war ein Johannes Wildersdorfer, der .. was gege…