Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gefällen
gefällen , 1 1) verstärktes fällen, mhd. gevellen Lexer 1, 960 : hetten dann die feind leitern angeworfen und möchtest die nicht gefellen oder an der wehr ( schanze ) abtreiben. Fronsp. kriegsb. 2, 196 a , zum fallen bringen, das ge- von mögen veranlaszt, s. sp. 1614. bildlich im rechtsleben: mich mit sotaner clage gevellin muge. Homeyer richtst. landr. s. 254 anm. 40, als gegensatz zu bestên, durchdringen, gewinnen, eig. stehn bleiben. 2 2) aber auch gleich gefallen, oberd.: also betracht himmel und helle und nim die wal, was dir gevelle. Vintler 9907 ; dfäderboschen, sammat, syden ... sich b…