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Geboth

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Geboth

Bd. 2, Sp. 453
Das Geboth, des -es, plur. die -e. 1. Von dem Zeitworte biethen oder gebiethen, befehlen, der Befehl, die Verordnung eines Höhern. Geboth und Verboth von jemanden annehmen müssen, seiner Gerichtsbarkeit unterworfen seyn. S. Hülfsgeboth, Strafgeboth. Am häufigsten gebraucht man dieses Wort von den Befehlen und Gesetzen Gottes. Die zehen Gebothe Gottes, die zehen Verordnungen des göttlichen Sittengesetzes. Wider das sechste Geboth sündigen. Doch sagt man auch, einem zu Gebothe stehen, ihm gehorchen müssen, seiner Herrschaft unterworfen seyn. Unserer herrschenden Leidenschaft müssen alle andere zu Gebothe stehen. In dieser Bedeutung lautet es bey dem Kero Kepoto und Pibot, bey dem Ottfried Gibot, im Nieders. Bot, Bade, in Schwaben Bot, im Dän. und Schwed. Bud. Im Isidor ist Chipot, die Herrschaft. S. 1 Both. 2. Von biethen, offerre, die Handlung des[] Biethens, und die Summe, welche man biethet. Ein Geboth auf etwas thun. Ein schlechtes Geboth. Zehen Thaler sind dafür schon ein hohes Geboth. In den gemeinen Mundarten so wohl Ober- als Niederdeutschlandes nur schlechthin Both, S. dasselbe. 3. Von biethen, einladen, in dem zusammen gesetzten Worte Gastgeboth, S. dasselbe.
1202 Zeichen · 29 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Geboth

    Adelung (1793–1801)

    Das Geboth , des -es, plur. die -e. 1. Von dem Zeitworte biethen oder gebiethen, befehlen, der Befehl, die Verordnung ei…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit geboth

15 Bildungen · 1 Erstglied · 13 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von geboth

ge- + both

geboth leitet sich vom Lemma both ab mit Präfix ge-.

geboth‑ als Erstglied (1 von 1)

Gebothsbrief

Adelung

Der Gebothsbrief , des -es, plur. die -e, in einigen Oberdeutschen Gegenden, der schriftliche Befehl eines Höhern, oder einer Gerichtsherrsc…

geboth als Zweitglied (13 von 13)

Abgeboth

Adelung

Das Abgeboth , des -es, die -e, S. Adelung Abbiethen .

Angeboth

Adelung

ange·both

Das Angeboth , des -es, plur. die -e, von anbiethen. 1) Die Handlung des Anbiethens, doch nur in einigen, und vielleicht nicht den besten Mu…

Aufgeboth

Adelung

Das Aufgeboth , des -es, plur. inus. die Handlung des Aufgebiethens oder Aufbiethens. 1) Der Befehl eines Landesherren an seine Vasallen und…

Ausgeboth

Adelung

* Das Ausgeboth , des -es, plur. die -e, das erste Geboth. S. Adelung Ausbiethen .

Friedegeboth

Adelung

Das Friedegeboth , des -es, plur. die -e, noch in den Gerichten einiger Gegenden, ein Befehl Frieden zu halten, d. i. von Beleidigungen in W…

Gastgeboth

Adelung

Das Gastgeboth , des -es, plur. die -e, ein großes Gastmahl, ein feyerlicher Schmaus, wozu man Gäste biethet, d. i. ladet. Ein Gastgeboth au…

Hêrrengeboth

Adelung

Das Hêrrengeboth , des -es, plur. die -e, das Geboth, d. i. der Befehl des Landes-Guts- oder Dienstherren. Herrengeboth gehet vor Gottes Geb…

Hülfsgeboth

Adelung

Das Hülfsgeboth , des -es, plur. die -e, eben daselbst, das Geboth, d. i. der Befehl, die gerichtliche Hülfe zu vollziehen.

Kirchengeboth

Adelung

Das Kirchengeboth , des -es, plur. die -e, in der Römischen Kirche, ein von der Kirche, d. i. dem sichtbaren Oberhaupte derselben, gegebenes…

Mênschengeboth

Adelung

Das Mênschengeboth , des -es, plur. die -e, ein von Menschen herrührendes Geboth, und in engerer Bedeutung, ein solches Geboth, welches dem …

Mißgeboth

Adelung

Das Mißgeboth , des -es, plur. die -e, ein unbilliges, allzu niedriges Geboth. Ein Mißgeboth auf etwas thun. Siehe Mißbiethen und Miß 8.

Schandgeboth

Adelung

Das Schandgeboth , des -es, plur. die -e, im gemeinen Leben, ein ungewöhnliches niedriges Geboth, welches mit dem Werthe der Sache, auf welc…

Strafgeboth

Adelung

Das Strafgeboth , des -es, plur. die -e, in den Rechten, ein Geboth oder Befehl, wo etwas bey angedrohter Strafe gebothen wird.

Ableitungen von geboth (1 von 1)

Mißgeboth

Adelung

Das Mißgeboth , des -es, plur. die -e, ein unbilliges, allzu niedriges Geboth. Ein Mißgeboth auf etwas thun. Siehe Mißbiethen und Miß 8.