Hauptquelle · Rheinisches Wb.
Gebährze
Bahre Rhfrk, Klevld br, sonst -:-, –·ə.-, –ō·ə., aber auch im selben Orte ohne Schärfung f.: 1. die Totenbahre, auf welcher der Sarg beim Einsegnen vor die Kirche gestellt und auf der der Sarg zum Friedhof getragen wird, vom sog. Reu-, Bohrtuch bedeckt; vier Nachbarn nehmen die B. auf die Schultern (im Gegensatz zur Bäre (s. d.), die in den Händen getragen wird) Allg. RA.: Dat passt be en Bunzel (Kotklümpchen) of en B. Koch-Lutz . — 2. die Tumba, der Katafalk, beim feierlichen Seelenamt in der Kirche aufgeschlagen Ahrw-Sinzig , Eusk , Aach , Eup , MGladb-Rheind ; sonst Rip meist jəbī·ə.rts …