Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
geampt
geampt , ältere form für beampt (16. jh. ), mit einem amte, mhd. ambet versehen, noch im 15. jahrh. gebräuchlich; bildlich: zuo aim iegleichen geampten glid, mit dem erklärenden beisatz daʒ ain ampt (' function ') hât. Megenberg 36, 21 ; erbar, geleumt ( gut beleumundet ) und geampt soll ein priester sein zur übernahme eines messbeneficiums, s. Schm. 1, 58 , nicht wandernd, sondern fest angestellt. in einem md. voc. des 15. jh. geamecht officiatus Dief. 394 a ( in einem andern das. schon beamptet), mnd. in vollster form geambechtet Sch. u. L. 2, 18 a . über die bildung und den wechsel von ge- …