Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Gartenbauschulen
Gartenbauschulen ( Gärtnerlehranstalten ) bezwecken eine vollständige, theoretisch-praktische Durchbildung junger Gärtner mit hinreichender Schulbildung, oder nur die Erzielung einer verständnisvollen Routine in allen oder einzelnen Fächern des Gartenbaues. Danach unterscheidet man höhere und niedere G. und Lehranstalten für ganz spezielle Zwecke. Preußen hat drei königliche Institute: Die Gärtnerlehranstalt in Dahlem (bei Berlin, früher in Potsdam) fordert die Reise für Obersekunda und Absolvierung einer zweijährigen Lehrzeit, sie hat zweijährigen Kursus und bezweckt die wissenschaftliche und…