Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gangsteig
gangsteig , m. fuszsteig, semita Henisch 1347 , mit sprichw. gehe nicht ein jeden gangsteig; schon im 15. jh. ( gewiss älter ): mer ist zu merken, das ain berueter ( unbehelligter ) gangsteig gen schol von der brucken .. durch die gärten u. s. w. weisth. 6, 167, bair. v. j. 1439, vgl. den rechtlichen begriff: der gangsteig ist eine gerechtigkeit, dasz ein mensch darauf wandeln und gehen, aber kein vieh treiben noch wagen führen könne. Schmeller 2, 54 ; landstraszen, gangsteig, todtenweg und weg ( bestimmungen darüber ). österr. weisth. 1, 163 u. ö.; ich wil die blinden auf den weg fren den si…