Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Ganglĭen
Ganglĭen (griech.), eigentlich soviel wie Knoten, meist aber nur Bezeichnung der Nervenknoten , d. h. Anhäufungen von Ganglienzellen im tierischen Körper. Jedes Ganglion sendet Nervenfasern zu den zugehörigen Sinnesorganen, Muskeln etc. und steht mit andern G. desselben Tieres durch Bündel von Nervenfasern ( Kommissuren ) in Verbindung (vgl. Nervensystem). Die als Ganglienzellen bezeichneten Nervenzellen sind große, meist mit ein oder mehreren Fortsätzen versehene (danach als uni-, bi- oder multipolar benannte) Zellen, die gewiß bei der Tätigkeit des Nervensystems eine bedeutende Rolle spielen…