Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
ganghaftig
ganghaftig , verstärktes ganghaft ( vgl. gängig), schon spät mhd., etwa vor 1400, im Eisenacher rechtsbuche, s. 1. 2. auch gankhaftig Luther an den adel H 4 a . 1 1) wie gänge II, 1, a: an sîme ganghaftigen lîbe. Ortloff rechtsqu. 1, 661 , solange er gesunde glieder hat. 2 2) gleich gänge, was gut ' geht ', z. b. eine mühle: die mühlengenge musz er ( der müller ) ganghaftig erhalten. Colerus hausbuch 15 . von einem brunnen: ein born, der ganghaftig ader fertig sî. Ortloff 1, 732 . von schlüsseln: sollen wir sie wider ganghaftig machen, dasz sie können zu und aufschlieszen. Luther tischr. 177 a…